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26.01.2026
Für den Verbändeappell zu GEG und Wärmewende diskutierten die Verbandsvertreter/-innen in Berlin Empfehlungen an die Politik.
Für den Verbändeappell zu GEG und Wärmewende diskutierten die Verbandsvertreter/-innen in Berlin Empfehlungen an die Politik.

Bild: BDEW

Gemeinsam mit dem BDEW und zwölf anderen Verbänden hat der ZVEH einen Verbändeappell unterzeichnet, der Voraussetzungen für die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dessen Weiterentwicklung in Form des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) und die Überführung der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) in nationales Recht benennt.

Das Verbändepapier zur Wärmewende wurde am vergangenen Freitag (23.01.) an einen breiten politischen Verteilerkreis versendet – unter anderem an die Fraktionsvorsitzenden und energiepolitischen Sprecher von Union und SPD, das Bundeskanzleramt und drei Bundesministerien.

Der Appell enthält die Forderung nach inhaltlicher Klarheit, Verständlichkeit, Technologieoffenheit, Entbürokratisierung und Praxistauglichkeit bei den anstehenden Gesetzesreformen und -ausgestaltungen. Gleichzeitig warnen die 14 Unterzeichner vor disruptiven Eingriffen, praxisfernen Regelungen und Kleinteiligkeit. Sie weisen zudem darauf hin, dass „die bestehende 65-Prozent-Anforderung dazu geeignet ist, einen schnellen Hochlauf der Erneuerbaren Energien weiter zu unterstützen, um einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Mögliche Alternativ-Regelungen müssen sich daran messen lassen“.

Position des ZVEH
Der ZVEH spricht sich für eine zeitnahe und umfassende GEG-Reform aus. Dabei sollte nicht punktuell nachgebessert, sondern eine Lösung gefunden werden, die die neuen Regelungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) integriert und langfristig Klarheit über die energetischen Anforderungen im Gebäudebereich schafft.

Der Anstieg bei den Installationszahlen von Wärmepumpen zeige, dass Bürger/-innen dieser klimafreundlichen Technologie zunehmend vertrauten – Ergebnis eines funktionierenden Zusammenspiels aus Förderung, CO₂-Bepreisung und Ordnungsrecht.

Die vieldiskutierte 65-Prozent-Regelung sollte daher nach Meinung des ZVEH mindestens so lange aufrechterhalten werden, bis ein vergleichbares und verlässlich etabliertes Instrument zur Dekarbonisierung im Gebäudebereich greift. Ein voreiliger Kurswechsel würde Investitionen gefährden und erneut Unsicherheit schaffen.

Der Verbändeappell ist unter www.zveh.de/politik/positionen abrufbar.

Quelle: ZVEH

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