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20.03.2020

NRW-Rettungsschirm mit 25 Mrd. EUR Sondervermögen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat bei ihrem Wirtschaftsgipfel zur Corona-Krise einen NRW-Rettungsschirm zugesagt, der ein Volumen von 25 Mrd. EUR in Form eines Sondervermögens umfasst. Der Rettungsschirm beinhaltet zum aktuellen Zeitpunkt insbesondere bessere Rahmenbedingungen für Bürgschaften sowie steuerliche Maßnahmen.

Eine Übersicht über den NRW-Rettungsschirm finden Sie hier.

STEUERLICHE MAßNAHMEN
Bundesweite Maßnahmen (ab sofort bis 31.12.2020)

  • Zinslose Stundung der fälligen oder fällig werdenden Steuern (Einkommen-/Körperschaft-/Umsatzsteuer)
  • Absenkung der Steuervorauszahlungen bei Einkommen-/Körperschaftsteuer sowie (übergleichlautenden Ländererlass) auch bei Gewerbesteuer
  • Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich Erlass von Säumniszuschlägen

Hierfür steht nun in NRW ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung, das Sie unter dem folgendem Link finden:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus

Zusätzliche Maßnahme in NRW

  • Die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer werden für krisenbetroffene Unternehmen auf Null gesetzt. Damit werden den Unternehmen auf Antrag Mittel im Umfang von mehr als 4 Mrd. Euro sofort zur Verfügung gestellt.

BÜRGSCHAFTEN
Neue Maßnahmen in NRW

  • Erhöhung des Rahmens für Landesbürgschaften von 900 Mio. EUR auf 5 Mrd. Euro
  • Erhöhung des Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW von 100 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro und Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. EUR
  • Erhöhung der Verbürgungsquote von 80 % auf 90 %; hierfür steht noch die abschließende Genehmigung durch die EU-Kommission aus

Schnelle Entscheidungen

  • Landesbürgschaften: Bearbeitung innerhalb von 1 Woche
  • Bürgschaften der Bürgschaftsbank: Expressbürgschaften bis 250.000 EUR innerhalb von 3 Tagen, bis 500.000 EUR tägliche Ausschussberatungen, ab 500.000 EUR wöchentliche Ausschussberatungen

Direkte Zuschüsse für Kleinunternehmen
Der Bund hat angekündigt, in der kommenden Woche ein Zuschussprogramm speziell für Kleinunternehmer (voraussichtlich bis 10 Beschäftigte) und Solo-Selbstständige einzurichten. Die Landesregierung hat erklärt, das Bundesprogramm genau zu prüfen und dort, wo dies nötig ist, passgenau zu ergänzen.

Quelle: UNTERNEHMERVERBAND HANDWERK NRW

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