Mitarbeiter/innen, die im Bereich "Wartung/Installation von Anlagen / Netzen" tätig und dabei unabkömmlich sind, können sich dies vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Liegen die weiteren Voraussetzungen vor, kann die Teilnahme an der Notfallbetreuung beantragt werden.
Für die Bestätigung durch den Arbeitgeber stellt das NRW-Familienministerium jetzt Muster zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie in unserer Corona-FAQ auf der Verbandswebseite www.feh-nrw.de/corona unter dem Stichwort "Kinderbetreuung".
Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@e-werkstatt.org oder rufen Sie uns an: 02161 / 491 553